Rund 5000 Menschen sind in Kassel und Landkreis Kassel auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen, viele dieser Betreuungen werden ehrenamtlich wahrgenommen. Ein ehrenamtlicher Betreuer erledigt den „Formalkram“ für den hilfebedürftigen Menschen. Z.B. Schriftwechsel führen, Anträge stellen, Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Der ehrenamtliche Betreuer ist aber auch Gesprächspartner für die Sorgen und Probleme des betreuten Menschen. Fühlt dieser sich angenommen und wertgeschätzt, steht einem guten Verhältnis zwischen Betreuer und Betreutem nichts mehr im Wege.
Das Ehrenamt der Betreuung kann sowohl eine lebensbereichernde Herausforderung als auch eine sinnvolle Gestaltung der Freizeit sein. Trotz unterschiedlicher Lebenssituationen der betreuten Menschen reichen Lebenserfahrung, Empathie und die Bereitschaft aus, sich neues Wissen anzueignen, um ehrenamtlicher Betreuer zu werden. Mit ein wenig Engagement kann so einem Hilfs-bedürftigen persönliche Begleitung und Unterstützung zuteil werden.
Jeder Mensch kann durch Krankheit, Unfall, Alter oder Behinderung hilfebedürftig werden, so dass er die Vertretung eigener Rechte und die Organisation des Alltags nicht mehr selbst wahrnehmen kann. In dieser Situation kann ihm vom Betreuungsgericht ein Betreuer an die Seite gestellt werden, der ihn vertritt. Dieser kann zum Beispiel zuständig sein für finanzielle Angelegenheiten (Miete überweisen, Renten- und Pflegekassenanträge stellen usw.), aber auch für den gesundheitlichen Bereich, d.h. Organisation der ambulanten Versorgung und Gespräche mit dem Arzt.
Niemand wird allein gelassen. In Kassel gibt es fünf Betreuungsvereine.
Wir vom KompassO e.V. sind einer davon. Wir beraten Sie, führen Sie in das Tätigkeitsfeld ein, bieten Schulung und Fortbildung sowie einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch an.
Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir welche unterstützungsbedürftige Person für Sie die geeignete ist und stellen einen ersten persönlichen Kontakt her.
Jeder ehrenamtliche Betreuer erhält seine Aufwendungen (Telefon, Fahrgeld usw.) ersetzt.
Seit dem 01.01.2023 beträgt diese Pauschale 425,00 Euro pro Betreuungsjahr.