Betreuungsverein
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Vorsorge

Jeder Mensch möchte ein selbstbestimmtes und glückliches Leben führen. Was aber ist, wenn unvorhergesehene Schicksalsschläge, Krankheiten und/oder Unfälle das Leben schleichend oder schlagartig verändern? Damit Sie sicher sein können dass im Falle von Entscheidungsunfähigkeit und Einwilligungsunfähigkeit Ihre Dinge so geregelt werden wie Sie es wünschen, sollten Sie in gesunden Tagen rechtzeitig für diese Situation Vorsorge treffen. 

 

Dazu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Ehegattennotvertretung (neu seit 01.01.2023)

 

Vorsorgevollmacht: 

 

Hier bevollmächtigen Sie eine Person ihres Vertrauens für Sie zu handeln. Dies kann sich auf alle Lebensbereiche beziehen, wie z.B. Verträge, Bankangelegenheiten, Wohnsituation. Eine Vorsorgevollmacht sollte schriftlich abgefasst und notariell beglaubigt werden. Hierzu gibt es Mustervorlagen.

 

Betreuungsverfügung:

 

Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht getroffen haben, kann die Bestellung eines Betreuers durch das Amtsgericht für Sie notwendig werden. Durch Erlass einer Betreuungsverfügung können Sie Vorsorge treffen, dass eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens in Ihren Angelegenheiten tätig werden können. Die Betreuungsverfügung sollte in jedem Fall schriftlich abgefasst werden. Hierzu gibt es Mustervorlagen. 

 

Patientenverfügung:

 

In einer Patientenverfügung regeln Sie, welche Schritte Sie im Krankheitsfall in Bezug auf Ihre ärztliche Versorgung wünschen und welche Schritte unterbleiben sollen.
Der Bundestag hat am 19.06.2009 einen Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen verabschiedet.

 

Ehegattennotvertretung:

 

Mit der Modernisierung des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 wurde insbesondere auch die Einführung eines Ehegattennotvertretungsrechts in Angelegenheiten der Gesundheitssorge

(§ 1358 BGB) umgesetzt. Ehegatten sollen danach füreinander Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Untersuchungen usw. treffen und Behandlungsverträge abschließen können, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten nicht selbst wahrnehmen kann.

 

Sprechen Sie uns an welche Vorsorgemöglichkeit für Sie in Frage kommt, wir beraten Sie gerne unverbindlich oder senden Ihnen auf Wunsch entsprechendes Informationsmaterial zu. 


 

 

Hier finden Sie uns:

KompassO e.V.
Friedrich-Ebert-Straße 52

34117 Kassel

Kontakt:

Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter:

0561 - 7396207

oder schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an:

betreuungsverein@kompasso.de