Jeder Mensch möchte ein selbstbestimmtes und glückliches Leben führen. Was aber ist, wenn unvorhergesehene Schicksalsschläge, Krankheiten und/oder Unfälle das Leben schleichend oder schlagartig verändern. Damit Sie sicher sein können im Fall von Entscheidungsunfähigkeit und Einwilligungsunfähigkeit Ihre Dinge so geregelt zu wissen, wie Sie es wünschen, sollten Sie in gesunden Tagen dafür Vorsorge zu treffen.
Es gibt drei Arten von Vollmachten bzw. Verfügungen:
Vorsorgevollmacht:
Sie ermächtigen eine Person ihres Vertrauens für Sie zu handeln. Dies kann sich auf alle Lebensbereiche beziehen, z.B. Verträge, Bankangelegenheiten, Wohnsituation. Eine Vorsorgevollmacht sollte schriftlich abgefasst und notariell beglaubigt werden. Hierzu gibt es Mustervorlagen.
Betreuungsverfügung:
Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht getroffen haben, kann die Bestellung eines Betreuers durch das Amtsgericht für Sie notwendig werden. Durch Erlass einer Betreuungsverfügung können Sie Vorsorge treffen, dass eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens in Ihren Angelegenheiten tätig werden können. Die Betreuungsverfügung sollte in jedem Fall schriftlich abgefasst werden. Hierzu gibt es Mustervorlagen.
Patientenverfügung:
In einer Patientenverfügung regeln Sie, welche Schritte Sie im Krankheitsfall in Bezug auf Ihre ärztliche Versorgung wünschen und welche Schritte unterbleiben sollen.
Der Bundestag hat am 19.06.2009 einen Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen verabschiedet.
Welche Vorsorgemöglichkeit für Sie infrage kommt, können wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen klären.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne oder senden Ihnen Informationsmaterial zu.
Termine nach Vereinbarung
Tel: 0561-7396207