Rund 5000 Menschen sind in Stadt und Landkreis Kassel auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen. Viele dieser Betreuungen werden ehrenamtlich wahrgenommen. Ein ehrenamtlicher Betreuer erledigt den „Papierkram" für den hilfebedürftigen Menschen (z.B. Schriftwechsel führen, Anträge stellen, Verwaltungsaufgaben wahrnehmen). Der ehrenamtliche Betreuer ist auch Ansprechpartner für die Sorgen und Probleme des betreuten Menschen. Fühlt dieser sich angenommen und wertgeschätzt, steht einem guten Verhältnis zwischen Betreuer und Betreutem nichts mehr im Wege.
Eine ehrenamtliche Betreuertätigkeit kann sowohl eine lebensbereichernde Herausforderung als auch eine sinnvolle und sinnstiftende Gestaltung der Freizeit sein. Trotz unterschiedlicher Lebenssituationen der betreuten Menschen reichen Lebenserfahrung, Empathie und die Bereitschaft sich neues Wissen anzueignen aus, um ehrenamtlicher Betreuer zu werden. Mit ein wenig Engagement kann so durch Sie einem Hilfsbedürftigen persönliche Begleitung und Unterstützung zuteil werden.
Jeder Mensch kann durch Krankheit, Unfall, Alter oder Behinderung hilfebedürftig werden, sodass er die Vertretung eigener Rechte und die Organisation des Alltags nicht mehr selbst wahrnehmen kann. In dieser Situation kann ihm vom Betreuungsgericht ein Betreuer an die Seite gestellt werden, der ihn vertritt und unterstützt. Dieser kann zum Beispiel zuständig sein für finanzielle Angelegenheiten (z.B. Miete überweisen, Renten- und Pflegekassenanträge stellen usw.), aber auch für den gesundheitlichen Bereich, d.h. Organisation der ambulanten Versorgung und Gespräche mit dem Arzt.
Wir beraten, führen in das Tätigkeitsfeld ein, bieten Schulung und Fortbildung und einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch an.Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir welche unterstützungsbedürftige Person für Sie die geeignete ist und stellen gerne einen ersten persönlichen Kontakt her.
Jeder ehrenamtliche Betreuer erhält seine Aufwendungen (Telefon, Fahrgeld usw.) ersetzt.
Seit dem 01.01.2023 beträgt diese Pauschale 425,00 Euro pro Betreuungsjahr.
Ab dem 01.01.2024 können ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuern eine Sonderzahlung zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten in Höhe von 24,00 Euro pro Jahr zusätzlich
beantragen .
Darüber hinaus stellen wir Ihnen hier - mit freundlicher Genehmigung des SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in der Stadt Freiburg e.V. - ein besonderes Podcast Angebot zur Verfügung. Darin finden Sie viele interessante und informative Beiträge rund um das Thema Betreuung, nicht nur für Einsteiger.
Folgen Sie einfach dem untenstehenden Link, viel Spaß beim Reinhören!
https://www.skmdivfreiburg.de/informationen/podcast/