Betreuungsverein Wir wünschen allen Klienten und Besuchern unserer Website eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins Neue Jahr. Unser Büro ist ab dem 23.12.2024 nicht mehr besetzt. Ab dem 02.01.2025 sind wir wieder für Sie da!
                     Betreuungsverein                Wir wünschen allen Klienten und Besuchern unserer Website                eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins Neue Jahr.               Unser Büro ist ab dem 23.12.2024 nicht mehr besetzt.                Ab dem 02.01.2025 sind wir wieder für Sie da!

Betreuung

Kann ein Hilfebedürftiger aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen Einschränkung, einer geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen, kann das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amtswegen für ihn einen Betreuer bestellen.

 

Das Betreuungsgericht prüft zunächst die Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung durch ein ärztliches Gutachten und fordert von der Betreuungsbehörde eine Stellungnahme zur Einrichtung der Betreuung ein.

 

Kommt das Betreuungsgericht zum Ergebnis, einen Betreuer zu bestellen, hat der Betroffene das Recht, selbst eine Person als Betreuer vorzuschlagen.

 

Bevor eine Betreuung eingerichtet wird, erfolgt eine persönliche Anhörung des Betroffenen durch den zuständigen Betreuungsrichter. Diese Anhörung findest in der Regel in der sozialen Umgebung (Wohnung) des Betroffenen stattfinden. Der Richter kann sich so ein eigenes Bild von der Situation, dem Betroffenen und seinem Umfeld verschaffen und bestellt, wenn er es für erforderlich hält, einen Betreuer.

 

Der Betreuer vertritt den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich im Rahmen von konkret festgelegten Aufgabenkreisen. 

 

 

Aufgabenkreise können sein:

  • Sorge für die Gesundheit
  • Vertretung gegenüber Sozialhilfeträgern
  • Vertretung gegenüber Heim- und Klinikleitung
  • Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen
  • Vermögenssorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Entscheidung über den Fernmeldeverkehr
  • Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Rechtsangelegenheiten
  • Antragsangelegenheiten
  • Einwilligungsvorbehalt

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KompassO e.V.
Friedrich-Ebert-Straße 52

34117 Kassel

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